In unserer Kanzlei werden folgende Abrechnungssysteme angeboten:
Stundenabrechnungssystem
Das Honorar wird nach der Zahl der bearbeiteten Stunden abgerechnet, wobei eine genaue Arbeitszeitabrechnung mit der Rechnung vorgelegt wird.
Pauschalvergütung
Die Vergütung wird als eine Pauschale für die Erfüllung eines konkreten Auftrags festgesetzt, wobei sie unabhängig von dem tatsächlichen Zeitaufwand der Kanzlei unverändert bleibt. Somit kann die Höhe der Rechtsberatungskosten im voraus vorgesehen werden.
Pauschalvergütung mit Stundenlimit
Bei Stammmandaten wird ein Abrechnungssystem angeboten, bei dem die Mitarbeiter der Kanzlei eine vorher festgelegte Stundenzahl im Monat zur Verfügung des Mandanten stehen und eine Pauschalvergütung festgesetzt wird.
Vergütung für die Vertretung im Gerichtsverfahren
Bei Gerichtsverfahren wird die Kanzleivergütung in jedem Einzelfall verhandelt. Grundsätzlich wird die Vergütung jedoch nach den gesetzlichen Sätzen bestimmt.
Stundenabrechnungssystem
Das Honorar wird nach der Zahl der bearbeiteten Stunden abgerechnet, wobei eine genaue Arbeitszeitabrechnung mit der Rechnung vorgelegt wird.
Pauschalvergütung
Die Vergütung wird als eine Pauschale für die Erfüllung eines konkreten Auftrags festgesetzt, wobei sie unabhängig von dem tatsächlichen Zeitaufwand der Kanzlei unverändert bleibt. Somit kann die Höhe der Rechtsberatungskosten im voraus vorgesehen werden.
Pauschalvergütung mit Stundenlimit
Bei Stammmandaten wird ein Abrechnungssystem angeboten, bei dem die Mitarbeiter der Kanzlei eine vorher festgelegte Stundenzahl im Monat zur Verfügung des Mandanten stehen und eine Pauschalvergütung festgesetzt wird.
Vergütung für die Vertretung im Gerichtsverfahren
Bei Gerichtsverfahren wird die Kanzleivergütung in jedem Einzelfall verhandelt. Grundsätzlich wird die Vergütung jedoch nach den gesetzlichen Sätzen bestimmt.




